Emissionswerte
Die Prüfung unseres WALAN vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zeigt ganz klar:
Unsere Kompakt-Speicheröfen sind fit für die Zukunft - die gesetzlichen* Grenzwerte für Feinstaub und CO werden deutlich unterschritten:
| aktueller Grenzwert | Grenzwert ab 1.1.2015 | Unser Testofen | |
| Feinstaubgehalt im Abgas in g/m³ | -keiner- | 0,04 | 0,04 |
| Kohlenmonoxidgehalt im Abgas in g/m³ | -keiner- | 1,25 | 1,0 |
| Wirkungsgrad | -keiner- | 80% | 84% |
Grundöfen, die nach dem 22.03.2010 und vor dem 1.1.2015 errichtet oder betrieben werden – also alle Grundofen, in denen man innerhalb dieses Zeitraums ein Feuer machen will – müssen keine emissionsrechtlichen Anforderungen erfüllen (vgl. § 4 Abs. 3 und 5 BImSchV).
Grundöfen, die nach dem 1.1.2015 errichtet oder betrieben werden – also alle Grundofen, in denen man ab diesem Datum ein Feuer machen will – dürfen folgende Grenzwerte nicht überschreiten:
Feinstaubgehalt im Abgas in g/m³: 0,04
Kohlenmonoxidgehalt im Abgas in g/m³: 1,25
(vgl. § 4 Abs. 5 i.V.m. Anlage 4 Nr. 1 BImSchV).
* Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV)

